Allgemeine Geschäftsbedinungen (AGB)

1. Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern, Ferienwohungen/Studios zur Beherbergung sowie alle in diesem
Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen durch das Hotel garni Eden, Inhaberin Karin Jähnel (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

2. Vertragsabschluss
2.1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer vom Gast bestellt und durch das Hotel zugesagt wurde. Dieser Vertrag bedarf nicht der Schriftform.
2.2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zu dessen Erfüllung.
2.3. Zum Hotel garni Eden gehörig sind die benachbarten Häuser “Hotel Villa Regina” und “Hotel Sonne” sowie die „Villa Dora“ und das „Gästehaus Friedrichstraße“. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer in dem jeweiligen Häusern. Sollten die vereinbarte Zimmerkategorie nicht verfügbar sein, so ist das Hotel verpflichtet sich um gleichwertigen Ersatz im Hause oder anderweitig zu bemühen.
2.4. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
2.5. Bucht ein Gast das Zimmer bei ehelicher Lebensgemeinschaft für sich und seinen Ehepartner oder bei eingetragener Lebenspartnerschaft für sich und seinen Lebenspartner, berechtigt und verpflichtet er nicht nur sich, sondern auch seinen Ehepartner bzw. Lebenspartner.

3. Vertragsdurchführung
3.1. Hotel und Gast haben wechselseitig die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2. Die Häuser des Hotels verfügen ausschließlich über Nichtraucherzimmer. Mit der Reservierung erkennt der Gast das Rauchverbot an. Bei Zuwiderhandlungen ist das Hotel berechtigt, dem Gast Kosten in Rechnung zu stellen. Zu diesen Kosten gehören insbesondere: Reinigungskosten des Zimmers, anfallende Kosten bei der Weitervermietung, Mehraufwendungen bei der Beschaffung von alternativen Lösungen wie z.B. alternatives Zimmer im eigenen oder in einem fremden Hotel für Anschlussgäste. Die Kosten betragen pauschal € 250,00 inkl. MwSt., wozu dem Gast der Nachweis gestattet ist, dass Kosten überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale angefallen sind.
3.3. Reservierte Zimmer stehen dem Gast am Anreisetag ab 16:00 Uhr und am Abreisetag bis 10:00 Uhr zur Verfügung.
3.4. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält das Hotel das Recht, bestellte Zimmer nach 18:00 Uhr weiter zu vergeben.
3.5. Aus Rücksichtnahme auf die anderen Gäste ist das Mitbringen von Haustieren nicht möglich.
3.6. Der Gast hat die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen wie zum Beispiel die Parkplatzüberlassung vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben mit Ausnahme derjenigen, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind wie zum Beispiel Kurtaxe. Die Bezahlung kann nur in Bar, Electronic Cash oder im Voraus durch Banküberweisung erfolgen. Eine Rückvergütung bezahlter aber nicht in Anspruch genommener Leistungen ist nicht möglich.

4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn der Gast das Zimmer bis zum 15. Tag vor Aufenthaltsbeginn storniert, ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung.
Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

5. Rücktritt des Hotels
5.1. Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

6. Haftung des Hotels
6.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 6 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
6.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.
6.3 Soweit der Gast ein Fahrzeug (Pkw, Motorrad, Fahrrad) auf dem Hotelgelände, auch gegen Entgelt, einstellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Fahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 6.1, Sätze 1 bis 4.
6.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.Nachrichten für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden die Annahme, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmen. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 6.1, Sätze 1 bis 4.

7. Sonstiges
7.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
7.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Ostseeheilbad Ahlbeck.
7.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
7.4 Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OSPlattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Das Hotel verpflichtet sich zur Teilnahme. Weiterer Hinweis auf der OS-Plattform, vgl. Art. 14 Abs. 2 ODR-Verordnung.
7.5 Die Nutzung des PKW-Stellplatzes ist kostenpflichtig, die Nutzungsdauer endet mit dem Check Out am Abreisetag.

Ostseeheilbad Ahlbeck im Mai 2019

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